How-To Mietverträge
Donnerstag, 28. März 2019Du willst deine Studentenwohnung oder dein WG-Zimmer vermieten und hast oft bereits nach einer kurzen Suche einen passenden Mieter gefunden. Perfekt! Eigentlich darf jetzt nichts mehr schiefgehen, bestenfalls erstellst Du noch einen Mietvertrag und fertig. Doch kennst Du die Situation wenn Du einen Mietvertrag erstellst und Du Dir nicht sicher bist, ob dieser alle wichtigen Inhalte enthält?
Genau an dieser Stelle wollen wir Dich unterstützen und Dir die wichtigsten Inhalte, die Du in einem Mietvertrag niemals vergessen darfst, zusammengefasst aufzeigen.
Was dein Mietvertrag alles regeln soll
In diesem Abschnitt zeigen wir Dir, wie Du mit einhalten folgender Schritte ganz einfach selbst einen Mietvertrag erstellst, ohne wichtige Inhalte zu vergessen.
1. Zwischen welchen Parteien soll der Mietvertrag gelten
Als erstes sollte im Mietvertrag die Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowohl von Dir, als Vermieter als auch von Deinem Mieter angegeben werden.
2. Festlegen einer Mietzeit
An zweiter Stelle solltest Du angegeben, ob der Mietvertrag befristet oder unbefristet sein soll. Wir empfehlen Dir, sowohl den Monat und das Jahr des Mietbeginns, wie auch das Mietende beim befristeten Mietvertrag anzugeben. Falls Du eine Mindestmietzeit vereinbaren möchtest, sollte dies ebenfalls mit genauen Angaben unter Punkt 2 erfolgen.
3. Festlegen einer Kündigungsfrist
Die gesetzliche Kündigungsfrist bei einem unbefristeten Mietvertrag beträgt 3 Monate. Unabhängig der gesetzlichen Kündigungsfrist, ist es Dir erlaubt im Mietvertrag eine kürzere, jedoch keine längere Kündigungsfrist anzugeben. Dennoch sollte die Kündigung Deines Mieters immer schriftlich erfolgen und spätestens am dritten Werktag eines Monats bei Dir eingehen.
4. Festlegen der Miete und Kaution
Dein Vertrag sollte unbedingt die Höhe der monatlich zu zahlenden Miete enthalten. Unterscheidest Du zwischen Warm- und Kaltmiete, sollten diese jeweils einzeln im Vertrag aufgezeigt werden. In der Warmmiete sind die Nebenkosten, wie beispielsweise Heizung,
Wasser und Internet, bereits enthalten. Lege fest, zu welchem Zeitpunkt die Miete fällig ist.
Eine mögliche Angabe ist: „spätestens am 3. Werktage eines Monats“.
Möchtest Du dich gegen Ende des Mietverhältnisses gegenüber Mietrückständen und zusätzlichen Vereinbarungen im Mietvertrag absichern, verlange von Deinem Mieter eine Mietkaution. Diese solltest Du zu Beginn des Mietverhältnisses separat von der monatlichen Miete einfordern. Du kannst die Mietkaution lediglich verlangen, sofern Du diese im Mietvertrag vereinbart hast. Beachte dabei, dass die Mietkaution gesetzlich geregelt nicht höher sein darf als drei Montatsnettokaltmieten ($ 551 BGB).
Die Kaution wird am Ende des Mietverhältnisses, entsprechend möglicher Abzüge, wieder an den Mieter ausgezahlt. Als Zahlungsempfänger solltest Du im Vertrag Deine Kontodaten angeben, sodass Dein Vermieter Dir die Kaution und die monatliche Miete überweisen kann.
Gebe dazu die folgenden Angaben an:
- Konto-Inhaber
- Kreditinstitut
- Bankleitzahl/BIC
- Kontonummer/IBAN
- Verwendungszweck.
5. Weitere Vereinbarungen
Du kannst in Deinem Vertrag weitere Vereinbarungen festlegen. Vermietest Du Deine Wohnung komplett möbliert und mit Inventar ist eine mögliche zusätzliche Vereinbarung, dass der Vermieter Dir Gegenstände, wie Geschirr, ersetzt, sofern dieses von ihm beschädigt wird.
Wir hoffen, dass wir Dir einen guten Einblick in die wichtigsten Bestandteile eines Mietvertrags gegeben konnten und Du zukünftig selbstsicher einen Mietvertrag erstellen kannst.